Samstag, 13. Dezember 2008

Was macht den Arzt zum Kassenarzt?

Nach Studium und Facharztausbildung in der Klinik will Ihr Arzt endlich seinen Traum von der eigenen Praxis wahr machen. Doch einfach so eine Praxis eröffnen und Kassenpatienten drauflosbehandeln geht nicht. Vorher braucht er eine sogenannte Kassenzulassung. Sie berechtigt ihn dazu, Ihre Chipkarte am Tresen zu akzeptieren. Denn nur wer eine Zulassung hat, darf am Abrechnungssystem der gesetzlichen Krankenkassen teilnehmen.
Gleichzeitig sind damit aber eine Menge Pflichten verbunden. So muss Ihr Arzt grundsätzlich jeden gesetzlich Versicherten behandeln. Nur wenn er sowieso schon zu viele Patienten und keine Termine mehr frei hat, kann er Sie bitten, lieber einen Kollegen aufzusuchen. Damit Sie auch außerhalb der Öffnungszeiten seiner Praxis gut versorgt sind, muss Ihr Arzt außerdem nachts und an den Wochenenden Notdienste machen. Dabei wechselt er sich mit den Kollegen in seinem Bezirk ab.
Doch ein Kassenarzt ist nicht nur für eine umfassende Versorgung seiner Patienten zuständig. Er ist auch dafür verantwortlich, dass sie nicht zu teuer wird. Ein schwieriger Spagat, für den er sogar mit seinem eigenen Einkommen haftet: Schreibt Ihr Arzt Ihnen zu viele oder zu teure Medikamente auf, muss er diese aus eigener Tasche bezahlen.